haleck.info - Versicherungs-Blog

Präzise Versicherungskonzepte seit 1985

Archiv für November, 2007

Geiz kann teuer werden

30. November 2007 von Rob

Die richtige Versicherung für das geliebte Auto zu finden, wird nicht leichter, sondern immer schwerer! Vor allem bei Billigangeboten ist zu Vorsicht geraten!

Oft ist Bremsen nicht mehr möglich, wenn plötzlich ein Tier auf der Fahrbahn auftaucht und somit kommt es zur Kollision. Derartige Unfälle passieren ca. 225.000 Mal pro Jahr auf Deutschlands Straßen. Hierbei sind allerdings immer öfter Hunde die Gefahrenquelle.
Nach dem Unfall stellt sich die Frage, ob die Teilkasko dafür überhaupt Schutz bietet, denn oft heißt es im Vertrag “Haarwild”, was vor allem Rehe, Hase oder Wildschweine einbezieht. Dadurch bleibt der Versicherte bei einem Zusammenstoß mit Hunden auf seinen Aufwendungen schlichtweg sitzen.
Folge der Preisschlacht zwischen den vielen Kfz-Versicherungen sind solche Haarspaltereien. Die Beiträge sind niedrig wie nie, Einsparungen von mehreren Hundert Euro sind zum Jahreswechsel möglich, allerdings gibt es auch hier einiges zu beachten. Will ein Versicherer derart günstigen Schutz bieten, muss man das Leistungspaket gnadenlos reduzieren oder eben die Konditionen beim Schadenfreiheitsrabatt abspecken. So kommt es dazu, dass ein Unfall bei den Billiganbietern besonders teuer werden kann. Eine Expertin zu diesem Thema warnt vor dem Abschluss solcher Policen, da diese für den Kunden zum Vabanquespiel werden. Ein großes Risiko ist hierbei, dass nach dem Schadenfall nur lückenhaft geleistet wird und dazukommend auch noch der Schadenfreiheitsrabatt zu großen Teilen verloren geht. Ein Extrembeispiel aus der Praxis: Ein Unfall ereignet sich nach 25 unfallfreien Jahren und sofort büßt der Kunde 13 Stufen ein. Es dauert 12 Jahre (bei keinem weiteren Unfall) wieder zur ursprünglichen Stufe aufzusteigen. Umfangreichere Policen enthalten dagegen oft einen so genannten “Rabattretter”, der zumindest nach einem Unfall eine Höherstufung vermeidet.
Beachtung bei den Discountangeboten ist auch den Versicherungssummen zu schenken, da auch hier oftmals viel zu geringe Summen berechnet werden. Mindestens 100 Millionen Euro sollte eine anständige Police anbieten. Diese Summe mag astronomisch klingen, aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Marke durchaus schnell erreicht werden kann.
Außerdem sollten die Vertragsklauseln eingehend geprüft werden, denn so manch ein Versicherer leistet beispielsweise nicht beim Überfahren einer roten Ampel mit überhöhter Geschwindigkeit (”besonders schwerer Verkehrsverstoß” lautet die Formulierung häufig).
Solche Klauseln finden sich oft bei denjenigen Unternehmen, die mit den niedrigsten Preisen werben. Werkstattzwang ist eine andere dieser Klauseln, so wird plötzlich eine 15%ige Selbstbeteiligung fällig, sollte der Kunde etwa eine andere als die vorgeschriebene Werkstatt aufsuchen.
Weiterhin scheint eine neue Mode im Anmarsch zu sein: Der Luxustarif “all inclusive” Dieser leistet alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Lohnen tut sich ein solcher Vertrag nur für diejenigen Kunden, die einen neuen, besonders teuren Wagen fahren und wenn der Schadenfreiheitsrabatt dazu sehr groß ist.

Für Sie gelesen in “Capital” vom November 2007

Kfz-Vergleich? Auch hier beraten wir Sie gern!

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Der englische Patient

30. November 2007 von Rob

Auch deutsche Kunden sind von dem Niedergang der britischen Equitable Life betroffen. Gekürzte Renten sind seit Jahren ein Folge. Den Rechtsanspruch auf Rückabwicklung sehen Juristen nun auch noch als gefährdet an. Zügiges Handeln ist für diejenigen, die sich wehren wollen gefordert!

Der nächste Akt des neuen europäischen Dramas beginnt, wenn Markus Weyer am 28. November den ehrwürdigen High Court in London betritt. Weyer, Jurist der Berliner Kanzlei Tilp, vertritt die deutschen Mandanten, die bei der Equitable Life Assurance Society vor Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen haben vor dem hohen britischen Gericht.
Anfang 2000 sah alles noch rosig aus. „13 Prozent Rendite. Fragen Sie Ihre Versicherung, warum Sie Ihnen nur die Hälfte gibt“ so warb die Equitable Life in ganzseitigen Annoncen. Nur kurz darauf begann die Krise: Mitte desselben Jahres fingen die finanziellen Schwierigkeiten an, so dass die Gesellschaft zum Ende des Jahres das Neugeschäft einstellte. Eine Folge für die deutschen Kunden ist der Einbruch der Auszahlungen, so reduzierten sich die Monatsrenten von 1.680€ auf 1.000€.
Nun folgt der nächste Schock: Die Equitable Life will den Bestand der Sofortrenten mit Überschussbeteiligung zum Ende 2007 an die Prudential übertragen. Weyer warnt, dass der neue Eigner nicht in alle Rechte und Pflichten einsteigen wird. Er vermutet weiter, dass die Kunden ihre Rechtsansprüche auf Rückabwicklung dann weder beim alten noch beim neuen Versicherer geltend machen können. Ein letztes Schlupfloch wäre damit verschlossen. Aber was bedeutet eigentlich „Rückabwicklung“? Bei dieser Form wird der Vertrag so behandelt, als sei er nie abgeschlossen worden. Der Kunde erhält so zwar keine Rente mehr, aber dafür sein eingesetztes Kapital zurück. Andere Möglichkeiten gibt es für die Kunden nicht, da Verträge dieser Art (Sofortrenten) generell unkündbar sind. So wären die Versicherten ohne Rückabwicklung lebenslang an ihre Police gebunden und müssten die gekürzten Auszahlungen hinnehmen.
Für den Zusammenschluss bzw. der Übertragung der Verträge an die Prudential macht die Equtiable Life fleißig Werbung. Laut Aussage des Vorstandschefs können die Kunden davon nur profitieren. Die Gewinnchancen könnten wieder steigen – freilich gibt es dafür keine Garantie. Das Londoner Gericht prüft hierbei, ob einige Kunden davon benachteiligt würden.
Für den europäischen Versicherungsmarkt bedeutet stellt der Fall der Equitable Life ein Lehrstück dar: Bei europaweitem Vertrieb vieler Versicherer sind die Kunden nur lückenhaft geschützt. Das EU-Parlament hat einen 400 Seiten starken Bericht zur Krise der Equitable Life angefertigt, der die Missstände aktenkundig macht. Unter anderem wird in diesem Bericht eine Absicherung der ausländischen Versicherungen gegen Risiken in gleichem Maße. Ein signifikantes Beispiel hierfür ist die Tatsache, dass deutsche Versicherte bei Insolvenz einer britischen Lebensversicherungsgesellschaft schlechter geschützt sind als Versicherte von der Insel selbst. So werden die Deutschen weder vom britischen Sicherungssystem FSCS, noch vom deutschen Fonds aufgefangen.
Der Jurist Weyer sieht immerhin gute Chancen für die Betroffenen der Equitable Life sich vor Gericht zur Wehr zu setzen. So macht sich der Anwalt folgendes Argument zu Nutzen: Die Versicherung habe wider besseres Wissen mit irreführend hohen Renditen geworben.
Die Klage der Kunden müsse allerdings bis Ende des Jahres eingereicht sein, ansonsten drohen ihre Ansprüche zu verjähren. Über ein Dutzend Musterklagen liegen bereits vorbereitet auf Weyers Tisch. Ohne eine Rechtsschutzversicherung bleiben die Versicherten allerdings auf den Kosten- und Prozessrisiko.

Für Sie gelesen in „Capital“ vom November 2007

Sprechen Sie uns an, wir berechnen Ihnen Lebensversicherungen jeglicher Art!

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Große Unterschiede bei Riester-Policen

26. November 2007 von Rob

Wie schon oft erwähnt, wird die Riester-Rente immer attraktiver und beliebter. Abgeschlossen haben solch einen Altersvorsorge-Vertrag bereit mehr als 9,7 Millionen Bundesbürger. Eine aktuelle Untersuchung der Versicherungsexperten von „Finanztest“ zeigt nun jedoch, dass Riester nicht gleich Riester ist. Natürlich erhält jeder Riester-Sparer die gleiche staatliche Förderung. Unterschiede ergeben sich jedoch in der Mindestrente um mehr als 20% bei allen 35 untersuchten Gesellschaften. Erklärt werden können diese Unterschiede durch die unterschiedlich hohen Kosten, die die einzelnen Unternehmen ihren Kunden in Rechnung stellen. Werden die prognostizierten Überschüsse mit eingerechnet, ergeben sich eklatante Differenzen von bis zu 10.000€. Investiert ein Anleger mehr in seinen Riester-Vertrag, so wird die Lücke sogar noch größer.

Für Sie gelesen in „Welt Kompakt“ vom 14. November 2007

Sprechen Sie uns an. Wir vergleichen für Sie und errechnen Ihnen ein individuelles Angebot zur staatlich geförderten Riester-Rente!

Stiftung Finanztest (Nov 2007) hat unseren MEAG Euroinvest A wieder absolut Topp bewertet!

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Neue Suchbegriffe für mein Servicebüro, DKV direkt im Zentrum Berlin

21. November 2007 von Rob

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21. November 2007 von Rob


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Neue Bemessungsgrenzen 2008

19. November 2007 von Rob

Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherun:

Alte Bundesländer: 63.600€ p.a.
Neue Bundesländer: 54.000€ p.a.

Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung:

43.200€ p.a.

Versicherungspflichtgrenze allgemein:

48.150€ p.a.

Versicherungspflichtgrenze für PKV-Mitglieder am 31.12.2002:

43.200€ p.a.

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Rürup-Rente? Sollten Sie kennen!

19. November 2007 von Rob

Anders als die Riester-Rente, kennt die Rürup-Rente nicht fast jeder. Statistisch gesehen zahlen rund zehn Millionen Bürger monatlich in einen Riester-Vertrag ein. Wie sieht das bei der Rürup-Rente aus? Kaum jemanden ist die Basis- oder Rürup-Rente bekannt. Selbst Freiberufler und Selbstständige, die eigentliche Zielgruppe, sind mit dieser Rente nicht vertraut. Eingeführt wurde diese Art der Altersvorsorge speziell für die eben erwähnte Klientel, damit auch diese steuerbegünstigt vorsorgen können.

Jetzt sofort info unter: 030 6950 7000 oder www.haleck.de

Laut aktueller Studie von Psychonomics im Auftrag einer Versicherung zeigt nun: Lediglich 25% der Befragten kommt die Rürup-Rente in den Kopf, wenn nach einer staatlich geförderten Form der Altersvorsorge gefragt wird. Im Vergleich zur Riester-Rente fristet die Basisrente eher ein Schattendasein, was an der Zahl der abgeschlossenen Verträge deutlich zu erkennen ist: gerade einmal 350.000 neu abgeschlossenen Verträgen im laufenden Jahr.
Der Profit liegt dabei klar auf der Seite der Freiberufler und Selbstständigen, denn diese erzielen hierbei eine Steuerersparnis. In 2007 kann die Zielgruppe bis maximal 12.800€ ihrer Einzahlung in einen Rürup-Vertrag steuerlich geltend machen. Das entspricht 64% des Höchstwertes von 20.000€. In den kommenden Jahren steigt dieser Satz jeweils um 2% bis dann 2025 die kompletten Beiträge vom Sparer geltend gemacht werden können (Höchstgrenze bleibt allerdings max. 20.000€).
Dafür werden die Sparer im Alter zur Kasse gebeten, denn diejenigen, die im kommenden Jahr in den Ruhestand gehen, müssen 56% ihrer Einkünfte besteuern. 100% beträgt dieser Satz dann ab dem Jahr 2040.
Seit 2006 sind Anfangsschwierigkeiten im Bezug auf die Rürup-Rente beseitigt, so ist beispielsweise nun klar, dass schon der erste Euro steuerlich berücksichtigt wird. Die Zahlungsweise (monatlich, halbjährlich oder jährlich) bleibt natürlich dem Beitragszahler freigestellt. Dadurch ist es möglich, selbst bei einem Versicherungsbeginn Anfang Dezember noch den kompletten Steuervorteil für das vergangene Jahr zu nutzen. Flexibel ist der Vorsorgesparer außerdem auch bei der Höhe der Beiträge, diese kann er nämlich frei wählen. Ein weiterer Pluspunkt der Basisrente ist die Hartz – IV – Sicherheit.
Über die Hälfte der durch Psychonomics Befragten fühlt sich schlecht informiert, was die niedrigen Abschlusszahlen beeinflussen. Dieser Mangel an Information liegt unter anderem auch an der Komplexität dieses Produktes. So sind die restriktiven Bedingungen sind noch schärfer als bei der Riester-Rente, so kann die Basisrente zum Beispiel frühestens mit 60 Jahren ausgezahlt werden.

Für Sie gelesen in „Welt Kompakt“ vom 16. November 2007

Informationswunsch zur Rürup-Rente? Fragen Sie uns, wir kennen uns aus!

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Rürup-Rente - Schon informiert?

16. November 2007 von Rob

Warum verzichten Sie noch auf Steuerersparnisse, wenn es doch so einfach ist? Mit dem Begriff Riester-Rente, weiß inzwischen fast jeder Bundesbürger etwas anzufangen aber wie sieht es mit der Rürup-Rente aus?

Rürup-Renten sind besonders für Selbständige und Freiberufler äußerst interessant, denn wer kann schon 12.800€ pro Jahr Steuerersparnisse ausschöpfen? Dies entspricht 64% der Höchstgrenze von 20.000€. Und das Beste ist, dass in den folgenden Jahren dieser Prozentanteil um 2%-Punkte steigt! Im Jahre 2025 können Selbständige und Freiberufler sogar den kompletten Beitrag steuerlich geltend machen, nämlich die vollen 20.000€.
Wir, die Agentur Haleck, sind unteranderem spezialisiert auf Rürup-Renten. Wir können Selbständige und Freiberufler mit unserem ausführlichen Wissen und Kenntnissen TOP-beraten unter: www.haleck.de!

Scheuen Sie, liebe Selbständige und Freiberufler, kein Beratungsgespräch und lassen Sie sich nicht 12.800€ im Jahr durch die Lappen gehen.

JETZT informieren :

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DKV auch in der Pflegeergänzungsversicherung unter den TOP-Fünf

13. November 2007 von Rob

Heftige Diskussionen zum Thema Pflegeversicherungen sind derzeit an der Tagesordnung. Egal ob in der Werbung, den Zeitungen oder in privaten Gesprächen. Selbst unsere Regierung streitet bezüglich der Reform der Pflegeversicherung. Jüngste Ereignisse wie Berichte über die Missstände in staatlichen Pflegeheimen sind Grund zur Sorge.
Doch viele unserer Mitbürger denken, sie seien durch die gesetzliche Pflegeversicherung ausreichend abgedeckt, dies belegt, dass nicht einmal 1 Millionen Bürger eine private Ergänzung hierfür abgeschlossen haben. Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten warnt dabei: „Bei den allermeisten bleibt eine Finanzierungslücke bestehen.“. Denn die Pflegeversicherung war nur dazu gedacht, das Allernötigste abzudecken.
Ein Rechenbeispiel:

Heimplatz nach Pflegestufe III 2800€ bis 3500€ (je nach Bundesland u. Heim)
Pflichtversicherung 1432€ (nur für Pflegeleistung)

Der Patient bekommt also, wenn er Glück hat, die Hälfte von der gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt, allerdings kommen hier noch die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung dazu, die der Patient selbst zu tragen hat.
Daher gilt: Private Vorsorge um späteren finanziellen Belastungen vorzubeugen. Hierbei gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

* Pflegetagegeldversicherung
* Pflegekostenversicherung
* Pflegerenten-Police

Vorteil bei der Tagegeldabsicherung ist, dass der Kunde die entsprechende Summe ausgezahlt bekommt, frei darüber verfügen kann und bei Überschuss sogar noch etwas Sparen kann. Bei Übersteigen der Summe des Tagegeldes durch die tatsächlichen Pflegekosten ist der Patient besser mit der zweiten Variante bedient, da hier sämtliche Restkosten (nach Leistung der gesetzlichen Kasse) übernommen werden.
Experten raten grundsätzlich von der dritten Möglichkeit ab, da hier ein Sparplan vorgesehen ist, der für solche Belange ungünstig und obendrein auch noch wenig Transparenz bietet.

Für Sie gelesen in „Die Welt“ im September 2007

Gerne zeigen wir Ihnen die Lücke in Ihrer Vorsorge auf und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Vorschlag zur Schließung dieser Lücke!

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Die Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung,Pflegeergänzungsversicherung und unser Testsieger…

12. November 2007 von Rob

die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein Grundschutz, welcher dringend ergänzt werden sollte.

Wieviel Anspruch habe ich im jeweiligen Pflegefall? In wenigen Minuten errechnen wir Ihnen Ihren Pflegeergänzungsschutz und Ihre derzeitige Pflegeversicherungslücke…

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